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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Fall eines Onlinekaufs von Tickets für Ausstellungen, Führungen und/oder Veranstaltungen, die von der Stiftung Mittelalterliches Kriminalmuseum (nachfolgend „Stiftung“) veranstaltet und/oder durchgeführt werden.

1.2 Mit der Abgabe eines Angebotes zum Online-Ticketkauf (vgl. Ziff. 2.2 Satz 2) stimmt der Käufer den nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die von den nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder dieselben ergänzen, erkennt der Käufer als nicht einbezogen an. Dies gilt auch, wenn die Stiftung denselben nicht ausdrücklich widerspricht.

 

Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Kunden und dessen Annahme durch die Stiftung zustande.

2.2 Die Bereitstellung des Webshops und der hierin kommunizierten Ausstellungen/Führungen sowie die Bereitstellung eines Onlinebestellsystems durch die Stiftung ist lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Käufer und ist selbst kein Angebot. Das Angebot des Kunden wird durch Absendung seiner Ticketbestellung nach Wahl des Bezahlmodus durch Anklicken des „OK“- Ikons erklärt. Der Zugang des Angebotes erfolgt mit Eingang der Bestellung auf demjenigen Server, auf dem die Stiftung die Bestellungseingänge hostet/hosten lässt.

2.3 Die Annahme des Angebotes erfolgt durch Versendung einer Bestätigungsmail durch die Stiftung gegenüber dem Käufer. Der Zugang der Annahme erfolgt mit Eingang der Mail auf dem Posteingangsserver (Emailserver), auf dem der Käufer seine Emails hoste/hosten lässt.

2.4 Der Bestätigungsmail ist eine digitale Wiedergabe des Tickets im Dateiformat „.pdf“ angehängt.

 

Pflichten der Stiftung

3.1 Die Stiftung ist dem Käufer zur Zusendung eines digitalen Tickets im Format „.pdf“ verpflichtet, welches folgende Informationen enthält:

  • Bezeichnung der bestellten Ausstellung(en), Führung(en) und/oder Veranstaltung(en)
  • Anzahl der Personen, die einzulassen sind sowie ggf. einschlägige Kriterien für die Preisbemessung (Erwachsene, Kinder etc.)
  • Besuchstag sowie ggf. Uhrzeit
  • Barcode, der die bereits erfolgte Bezahlung der Tickets dokumentiert.

3.2 Die Stiftung ist zum einmaligen Einlass derjenigen Person(en) in eine Ausstellung/zur Zulassung der Teilnahme derjenigen Person(en) an einer Führung/Veranstaltung verpflichtet, die sich bei Einlass zu einer Ausstellung/Beginn einer Führung/Veranstaltung durch ein insgesamt lesbares Ticket gem. 3.1 legitimieren. Sofern mehrere Ausdrucke eines digitalen Tickets gem. Ziff. 3.1 existieren, ist die Stiftung zum einmaligen Einlass derjenigen Person(en) in eine Ausstellung/zur Zulassung der Teilnahme derjenigen Person(en) an einer Führung/Veranstaltung verpflichtet, die sich bei Einlass zu einer Ausstellung/Beginn einer Führung/Veranstaltung an erster Stelle durch ein insgesamt lesbares Ticket gem. 3.1 legitimieren.

Beim Erwerb von Eintrittskarten oder Buchungen von Veranstaltungstickets oder Führungen mit Gültigkeitsvermerk haben die Tickets nur Gültigkeit für den bei der Bestellung angegebenen Tag/Uhrzeit/Zeitraum.

Die Verpflichtung zum Einlass/zur Teilnahme ohne Legitimation eines insgesamt lesbaren Tickets gem. Ziff. 3.1 besteht auch dann nicht, wenn ein Kaufvertrag gem. Ziff. 2 wirksam zustande gekommen und der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung gem. Ziff. 4.1 nachgekommen ist.

Die Stiftung ist nicht zur Ersatzbeschaffung eines Tickets verpflichtet, das dem Käufer nach Zugang der Bestätigungsmail nebst Anhang (Ziff. 2.3/2.4) abhanden gekommen ist.

3.3 Die inhaltliche Gestaltung einer Ausstellung und einer Führung obliegt alleine der Stiftung. Sofern die Stiftung eine Änderung von Inhalten für sachdienlich oder aus anderen Gründen für notwendig hält, ist ihr dies jederzeit möglich und erfüllt sie mit dem Einlass/der Vermittlung der Teilnahme zu/an in dieser Weise geänderten Ausstellungen/Führungen/Veranstaltungen ihre vertraglichen Verpflichtungen.

3.4 Die Stiftung ist nicht verpflichtet, mit dem Beginn einer Führung/Veranstaltung auf verspätete Käufer eines Online-Tickets zu warten. Die Führungen beginnen pünktlich zu dem auf dem Ticket angegebenen Zeitpunkt. Die Stiftung ist nicht verpflichtet, einen verspäteten Käufer eines Tickets zu der bereits begonnenen Führung/Veranstaltung zu geleiten.

 

Pflichten des Käufers

4.1 Der Käufer ist zur Bezahlung des Kaufpreises der von ihm bestellten Tickets verpflichtet. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Er gilt mit Zahlungseingang auf der Kontoverbindung der Stiftung als entrichtet.

4.2 Der Käufer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für eine Wiedergabe und einen Ausdruck der digitalen Wiedergabe des Tickets erforderlich sind. Zu diesen zählt:

  • die Verfügbarkeit eines pdf-readers,
  • die Verwendung von weißem Papier im Format A4/Letter
  • Ausdruck in Originalgröße (100%).

4.3 Der Käufer ist verpflichtet, für eine Lesbarkeit des Barcodes auf dem gem. Ziff. 3.1 zur Verfügung gestellten Tickets bei Einlass in die Ausstellung/Zugang zu der Führung/Veranstaltung Sorge zu tragen. Insbesondere ist er verpflichtet, jede Art von Verschmutzungen und/oder Beschädigung des Barcodes zu vermeiden und einen lesbaren Ausdruck zu gewährleisten.

4.4 Der Käufer ist verpflichtet, einen Weiterverkauf von Tickets gem. Ziff. 3.1 zu unterlassen und die Eintrittskarte/n wie Bargeld oder herkömmliche Eintrittskarten an einem sicheren Ort zu verwahren, um einem Missbrauch vorzubeugen.

4.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Richtigkeit der auf seinem Ticket gem. Ziff. 3.1 befindlichen Angaben unverzüglich nach Zugang der Bestätigungsmail gem. Ziff. 2.3 zu überprüfen und inhaltliche Abweichungen von seiner Bestellung (insb. Ausstellung/Führung/Besuchstag und -Zeit/ Kartenzahl/ Preisermäßigungen) der Stiftung innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Bestätigungsmail mitzuteilen. Geht der Stiftung innerhalb dieser Frist keine Beanstandung zu, gilt der Inhalt des Tickets als vereinbarter Vertragsgegenstand.

4.6 Dem Käufer ist bekannt, dass es sich bei den Gebäuden und dem Gelände der Stiftung um historische Anlagen handelt. Das Betreten des Gebäudes und Geländes erfordert daher das Tragen angemessener Kleidung und angemessenen Schuhwerks sowie eines angemessenen Verhaltens. Der Käufer verpflichtet sich, angemessenes Schuhwerk und sonstige angemessen Kleidung zu tragen, ebenfalls zu einem angemessenen Verhalten, um der Gefahr von Gesundheits- und/oder Beschädigungen von mitgeführtem Eigentum entgegenzuwirken.

4.7 Mit dem Vertragsschluss erkennt der Käufer die Hausordnung der Stiftung als verbindlich an.

 

Rücktrittsrecht / Widerruf / Rückabwicklung

5.1 Die Stiftung ist berechtigt, von einem Vertrag zur Teilnahme an einer Führung/Veranstaltung oder eines Ausstellungsbesuchs zurückzutreten, wenn der für eine Führung/Veranstaltung/Ausstellung verpflichtete Guide erkrankt ist und ein Ersatz trotz entsprechender Bemühungen nicht verpflichtet werden kann, und/oder wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung einer Führung/Veranstaltung/Ausstellung nur unter einer Steigerung von Gefahren für die Teilnehmer zulassen. und/oder in sonstigen Fällen der Unmöglichkeit der zu erbringenden Leistung und in Fällen höherer Gewalt und/oder in Fällen offensichtlicher Preisirrtümer

Die Stiftung wird in solchen Fällen den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die Führung nicht durchgeführt wird und einen bereits bezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten.

5.2 Der Käufer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen/Führungen/Ausstellungen, liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 b Abs. 3 Ziff. 6 BGB vor, sodass kein Widerrufs- und kein Rückgaberecht besteht.

5.3 Die Stiftung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Gebäuden und dem Gelände der Stiftung um eine historische Anlage handelt. Die Teilnahme an Führungen/Veranstaltungen und die Rundgänge in den Ausstellungsräumlichkeiten können daher mit körperlichen Anstrengungen verbunden sein (Treppensteigen) und erfordert das Tragen passender Kleidung und passenden Schuhwerks. Ein Rücktrittgrund in Fällen, in denen ein Ticketkäufer vor Ort erkennt, dass er solche körperlichen Anstrengungen nicht bewältigen kann oder möchte, oder dass seine Kleidung/sein Schuhwerk für die Teilnahme an einer Führung unpassend ist, ist nicht gegeben.

5.4 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, wenn er zum Besuchstag kein insgesamt lesbares Ticket gem. Ziff. 3.1 bei sich führt und ihm aus diesem Grunde der Zutritt zu einer Ausstellung/die Teilnahme an einer Führung verweigert wird.

5.5 Für den Verkauf von Tickets und Gutscheinen für Tickets ohne festgelegtes Gültigkeitsdatum an Verbraucher besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht unter nachfolgenden Bedingungen:

5.5.1 Widerrufsrecht

 

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und bei der wiederkehrenden Lieferung gleichwertiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 246 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 EGBGB sowie unserer Pflichten gem. § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an die

Stiftung Mittelalterliches Kriminalmuseum, Burggasse 3-5, 91541 Rothenburg ob der Tauber

Fax: +49 9861 8258

E-Mail: info@kriminalmuseum.eu

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/

 

5.5.2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie die Nutzung (Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss der Kunde gegebenenfalls insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und die gezogenen Nutzungen muss der Kunde Ersatz nur leisten, soweit die Nutzung oder Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Überprüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Unter Überprüfung der Eigenschaften und Funktionsweise versteht man das Testen und Ausprobieren einer jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag in Höhe von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde. Die Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufsbelehrung und/oder der Sache, für die Stiftung mit ihrem Eingang.

Die Stiftung behält sich vor, bei offensichtlichen Preisirrtümern sowie im Falle der Unmöglichkeit oder in Fällen höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird die Stiftung, soweit möglich, den Kunden unverzüglich informieren, sofern dieser bei der Bestellung eine gültige E-Mail-Adresse angegeben hat und dem Kunden die bereits von ihm erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstatten.

 

Zutrittsberechtigung

6.1 Das Online-Ticket berechtigt zum Zugang während der auf dem Ticket angegebenen Zeiten (teilweise auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten). Das Online-Ticket ist nur an dem darauf angegebenen Tag bzw. zur angegebenen Uhrzeit gültig. Es verliert mit Zutritt zur Ausstellung/Führung/Veranstaltung und Entwertung an der Ticketlesestation seine Gültigkeit.

Tickets sind nach erfolgtem Eintritt nicht übertragbar. Online-Tickets, die verfälscht oder in sonstiger Weise manipuliert sind, berechtigen nicht zum Eintritt und werden durch die Stiftung ersatz- und entschädigungslos eingezogen. Gleiches gilt im Falle der missbräuchlichen Verwendung von Online-Tickets.

6.2 Die Stiftung ist berechtigt, Bereiche der Gebäude oder des Geländes ganz oder teilweise zu sperren oder den Zutritt zu diesen zu beschränken. Durch derartige Sperrungen oder Zutrittsbeschränkungen werden Ansprüche des Kunden, insbesondere Erstattung, nicht begründet.

6.3 Die Stiftung ist berechtigt, den Eintritt in Fällen der Überfüllung und/oder auch sonstigen Sicherheitsgründen zu verwehren und/oder den Besuch vorzeitig zu beenden.

Gewerbliche Rechte und Urheberrechte

7.1 Die Inhalte der Internetseite des Online-Shops, sowie die ihr zugrundeliegende Software sind urheberrechtlich geschützt. Die auf den Webseiten genannten Firmennamen, Logos und/oder Produktbezeichnungen sind ggf. als gewerbliche Schutzrechte geschützt.

7.2 Die Stiftung behält sich ausdrücklich alle ihr aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zustehenden Rechte vor. Dies gilt insbesondere für eine unzulässige Nutzung von im Online-Shop veröffentlichen Texten, Bildern und des Designs der Seite des Online-Shops. Jede in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Stiftung.

Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung

8.1 Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche aus Geschmacksgründen oder wegen Nichtgefallens einer Ausstellung/Führung/Veranstaltung sind ausgeschlossen.

8.2 Die Stiftung haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Einschränkung gilt nicht für die Haftung bzgl. solcher Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

In diesem Zusammenhang erkennt der Käufer an, dass es sich bei dem Gelände und den Gebäuden der Stiftung um eine historische Anlage handelt. Das Betreten der Gelände und der hierauf befindlichen Gebäude erfolgt daher auf eigene Gefahr des Käufers. Die Stiftung haftet nicht für Schäden, die durch ein Verhalten des Käufers verursacht sind, welches seinen Pflichten gem. Ziff. 4.6 zuwiderläuft.

8.3 Die Stiftung haftet nur für Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Einschränkung gilt nicht für die Haftung bzgl. solcher Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

Die Regelung gem. Ziff. 8.2 Abs. 2 gilt entsprechend.

8.4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers gegen die Stiftung wegen Mangelhaftigkeit der Leistung oder wegen einer sonstigen Pflichtverletzung der Stiftung beträgt ein Jahr.

 

Datenschutz

Datenschutzrechtliche Informationen gem. § 13 TMG sind abrufbar unter der Rubrik "Datenschutzerklärung".

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Rothenburg ob der Tauber, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

9.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Rothenburg ob der Tauber. Die Stiftung ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

9.3 Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher ist Gerichtsstand Rothenburg ob der Tauber, falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.4 Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Rothenburg ob der Tauber, Bundesrepublik Deutschland vereinbart (Art. 17 des Europäischen Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968, EuGVU). Die Stiftung ist berechtigt, auch an jedem anderen Gericht Klage zu erheben, das aufgrund des EuGVU vom 27. September 1968 zuständig ist.

 

Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

10.2 Sollten einzelne Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile dieser Klauseln nicht. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich und darüber hinaus tatsächlich gewolltem Ergebnis am nächsten kommt.

 

Online-Streitbeilegungsplattform (OS)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter

www.ec.europa.eu/consumers/odr

 aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

 

Streitschlichtung nach den §§ 36, 37 VSBG

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.